Einfach erklärt:
Die elektronische Patientenakte (ePA)
Sie kennen sicher die Papierakte (meist aus einem Hängeregister), in der Ihr Arzt seine Diagnosen und Untersuchungsergebnisse über Sie aufbewahrt, in den Gesprächen in der Sprechstunde mit Ihnen Notizen macht und die beständig wächst? Oder Ihr Arzt ist schon moderner und verwendet ein Computerprogramm, in das er seine Notizen und Befunde eintippt?
Mit der ePA (elektronischen Patientenakte) bekommen Sie als Patient die Gelegenheit selber eine – den Arztakten ähnliche – Akte über Ihre Gesundheit, Krankheiten und Therapien zu führen. Aber während Ihr Arzt nur seine eigenen Befunde und Untersuchungsergebnisse über Sie in seiner Akte sammelt, können Sie in der ePA die Befunde und Untersuchungsergebnisse aller Ihrer Ärzte (und noch mehr, doch dazu später) an einer Stelle für sich selbst sammeln.
Aber als Versicherter (oder PatientIn) können Sie diese nutzen, Sie müssen es aber nicht! Es ist also Ihre Wahl, ob Sie die von ihrer Versicherung angebotene ePA nutzen oder nicht.
Wie komme ich an meine elektronische Patientenakte (ePA)?
Zuerst müssen Sie also herausbekommen, welche App von Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung als ePA angeboten wird (zum Beispiel auf der Webseite Ihrer Krankenkasse). Meist gibt es dort dann schon Links in die App Stores von Apple und Google, über die Sie dann die richtige App auf Ihr Handy laden können. Typischerweise müssen Sie danach Ihren Namen, Ihre Krankenkasse und Ihre Versichertennummer eingeben und auf eine Prüfung warten.
Service von meine Gesundheitshelfer.online: Übersichtsseite mit allen Krankenkassen, ihren ePAs und den App Store Links
Wie kommen Befunde und andere Dokumente in meine ePA?
Dank der Technik und den zu entwickelnden Schnittstellen zwischen den Praxisverwaltungssystemen der Ärzte und dem ePA-Standard macht die ePA hoffentlich nicht nur den Prozess der Dokumentenübergabe an den Patienten einfacher, sondern entlässt ihn damit auch aus der Störenfried- oder Bittsteller-Rolle.
Für die Speicherung von Dokumenten Ihres Arztes in Ihrer ePA müssen Sie diesem übrigens den Zugriff auf Ihre ePA gewähren. So kann er zwar Daten in der ePA lesen, aber dadurch auch erst Daten in der ePA speichern.
Welche Dokumente können in die ePA aufgenommen werden?
Folgende Arten von Dokumenten können aber grob in die Akte überführt werden:
- Arztberichte und Befunde
- Medikationsplan
- Notfalldatensatz
- Blutwerte
- Röntgenbilder
- Impfpass (ab Anfang 2022)
- Mutterpass (ab Anfang 2022)
- Zahn-Bonushefte (ab Anfang 2022)
- gelbe U-Hefte für Kinder (ab Anfang 2022)
Schade übrigens, die Notizen, die Ihr Arzt sich macht, können Sie mit der ePA nicht bekommen, sondern nur „offizielle Dokumente oder Briefe“.
Was habe ich als Patient von der ePA?
Der wichtigste Vorteil: Sie können alle Ihre gesundheitlichen Informationen an einer Stelle sammeln. So haben Sie bei Bedarf ein vollständiges Bild Ihrer Gesundheit und Krankheiten aus der Vergangenheit und können dieses, noch wichtiger, behandelnden oder neuen ÄrztInnen darstellen.
Das ermöglicht uns als PatientInnen vor allem eine bessere Behandlung. ÄrztInnen können schneller feststellen, was für Vordiagnosen oder Probleme (zum Beispiel Allergien) es gab und gibt, die einer bestimmten Behandlung in einer akuten Situation entgegenstehen. So können sie sich dadurch für eine passendere Behandlung entscheiden.
Nur stufenweise Einführung der ePA
In Summe ist die Einführung einer elektronischen Patientenakte natürlich ein ehrgeiziges Projekt. So sollen im Endeffekt 200.000 Leistungserbringer (also ÄrztInnen etc.) und 73 Millionen Versicherte miteinander vernetzt werden. Auch wenn schon lange daran gearbeitet wird, findet deswegen eine stufenweise Einführung statt.
– Alle Versicherten können eine ePA (-App) von ihrer Krankenkasse bekommen
– Test- & Einführungsphase, nur einige ausgewählte ÄrztInnen und Krankenhäuser in Berlin und Westfalen-Lippe können Dokumente in die ePAs senden
01.07.2021:
– Alle Arztpraxen sollen an die Infrastruktur angeschlossen sein
01.01.2022:
– Alle Krankenhäuser sollen an die Infrastruktur angeschlossen sein
– Jetzt kann der Patient für jedes Dokument einzeln(!) festlegen, welcher Arzt es (wie lange) sehen darf
Mit dem Start der ePA in 2021 können wir als Nutzer nur Dokumentenbereiche (zum Beispiel den Bereich der Dokumente der Leistungserbringer) mit allen Inhalten, aber nicht nur einzelne Dokumente zur Einsicht freigeben.
Dafür können wir differenzieren, welche Arztpraxis Zugriff hat. Und wir können den Zeitraum bestimmen, für den die jeweiligen Ärzte diesen Zugriff haben. Also beispielsweise kann ich einem Facharzt nur heute, den aktuellen Tag, den Zugriff gestatten, an dem ich in seiner Sprechstunde bin. Und gleichzeitig kann ich meinem Hausarzt einen längeren Zugriff erlauben.
Erst ab 2022 können Patienten dann einzeln entscheiden, welcher Arzt welche Befunde genau zu sehen bekommt. Dass dies erst nächstes Jahr kommt, war übrigens der Grund, warum sich der Datenschutzbeauftragte der Bundesrepublik, Professor Ulrich Kelber, über die Datensicherheit der ePA beschwerte.
Mein Fazit
Ich werde mit der Nutzung der ePA so schnell wie möglich beginnen. Auf die Gelegenheit alle meine medizinischen Unterlagen (in erster Linie: für mich selber) im Zugriff zu haben, darauf habe ich schon lange gewartet.
Auch der Vorteil die Kommunikation zwischen meinen Ärzten zu verbessern, in dem ich ihnen selber Befunde und Untersuchungsergebnisse anderer Ärzte freischalte, überzeugt mich von einer Nutzung.
Als Informatiker finde ich es zwar schwer verständlich, dass man nicht gleich mit der Einführung der ePA einzelne Dokumente, sondern nur die ganze Akte freigeben kann. Aber in einem Jahr soll diese Funktion ja kommen und ich sehe andererseits keine Notwendigkeit darauf zu warten, bevor ich meine ePA zumindest anfangen werde zu füllen. Und hier auf meinem Blog werde ich über die Erfahrungen berichten.
Schreiben Sie Ihre Meinung in die Kommentare!
InStallation relativ einfach, aber was fange ich mit der Akte bloß an? https://weitermitplanb.org/2022/02/06/und-auf-gehts-zur-zweiten-station-meiner-digitalen-reise/